Neue Impressumspflicht für Facebook Pages

Unter dem Aktenzeichen 2 HK 54/11 wurde vom Landgericht Aschaffenburg jüngst festgestellt, dass gewerbliche Facebook Pages künftig nach § 5 TMG mit einem eindeutigen Impressum zu kennzeichnen sind. Der bis dato übliche Weg über einen zusätzlichen Link im Reiter Info auf das Impressum des Unternehmens auf der Homepage reicht demnach nicht mehr aus.

Wenngleich es noch berechtigten Zweifel an der Argumentation der Aschaffenburger Richter gibt, so ist die rechtliche Empfehlung für Unternehmen dennoch eindeutig:

In der Praxis sollte sich der Unternehmer auf diesen Rechtsstreit jedoch gar nicht erst einlassen, sondern von vornherein auf seinen Web 2.0-Seiten stets ein ordnungsgemäßes Impressum platzieren. Damit nimmt der Gewerbetreibende jedem Abmahner schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln.


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